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Unruhe bei Porno-Produzenten: Das Münchener Landgericht urteilte, dass zwei Sexfilme nicht unter den Urheberrechtsschutz fallen - wegen mangelnder "geistiger Schöpfungshöhe". Das gleiche Schicksal könnte bald allen Herstellern wenig anspruchsvoller Sex-Filme drohen.